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Feige Taktik der Wasserpreiserhöhung

Bei der Gemeinderatssitzung am 29.3.2016 wurde mehrheitlich die Anhebung des Wasserpreises für Steinabrunn beschlossen. Interessant an dieser Gebührenerhöhung ist die Tatsache, dass der offizielle Antrag des Bürgermeisters keine Gebührenänderung vorsah, sondern lediglich die Anpassung von Begriffen der Wasserabgabeordnung entsprechend neuer gesetzlicher Vorgaben. Erst nach mehrmaliger Nachfrage durch Mandatare der U.B.L Fraktion räumte der Bürgermeister ein, dass der Beschluss zur Änderung der Wasserabgabeordnung in erster Linie der “Gebührenanpassung” dient.

Dabei stellt sich schon die Frage, ob die Verschachtelung des Antrages und die Verschleierung der Gebührenerhöhung ehrlich und verantwortlich gegenüber den Steinabrunnern ist. Ein Antrag der U.B.L Gemeinderätin Karin Grabmayer, die Begriffsdefinitionen getrennt von der Gebührenerhöhung abzustimmen, wurde von der Mehrheitsfraktion abgelehnt.

Die U.B.L Fraktion steht entschieden gegen die unbegründete Erhöhung des Wasserpreises und wird auch künftig daran arbeiten, dass die Wasserversorgung Steinabrunn in öffentlicher Hand bleibt. Es darf nicht passieren, dass die Mehrheitsfraktion unter Führung des Bürgermeisters als willfähriger Handlanger der EVN auch die letzte Wasserversorgungsanlage der Marktgemeinde veräußert und die Souveränität der Steinabrunner untergräbt.