Machtpolitik statt Wählerwille

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wir möchten Sie über die am 3.3.2015 stattgefundene konstituierende Gemeinderatssitzung informieren. Nach dem Erfolg bei der Wahl konnten wir auf Basis des Vertrauens Ihrer Stimmen erwarten, uns künftig mehr in die Gemeindearbeit einzubringen.

Die konstituierende Gemeinderatssitzung hat in dieser Hinsicht leider eine Enttäuschung gebracht.

Der Stimmenzuwachs der U.B.L wird durch Partei-funktionäre ignoriert

Im Sinne einer konstruktiven Zusammenarbeit haben wir dem Bürgermeister persönlich das Vertrauen ausgesprochen und ihm zu einem einstimmigen Wahlergebnis verholfen. Unsere Erwartung dabei ist natürlich, dass damit unserem Stimmenzuwachs Rechnung getragen wird und wir tatsächlich in den nächsten fünf Jahren mehr mitwirken können. Seiner Partei passt die dem Wahlerfolg der U.B.L und dem WählerInnenwillen entsprechende vermehrte Mitwirkung aber gar nicht und so hat sie als stimmenstärkste Partei der U.B.L ihren 2. Sitz im Gemeindevorstand gestrichen. Der Mehrheits-fraktion geht es dabei nur um den Machterhalt.

Trotz dieser von der Mehrheit vorgegebenen widrigen Start-bedingungen werden wir weiterhin anstreben, zum Wohle aller BürgerInnen unsere Ziele weiterzuverfolgen und unsere Stärken einzubringen.

Ihre unabhängigen Stimmen

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Machtpolitik statt WählerwilleVorstandsitze

Entgegen der Tradi-tion, den Gemeinde-vorstand mit sechs Personen zu be-setzen, scheint es Tatsache, dass immer dann, wenn der sechste Sitz der Mehrheitsfraktion zusteht, dieser auch besetzt wird, nicht so, wenn er an die Op-position geht. Dies stellt auch einen schlagenden Beweis dar, dass es sich hierbei nicht um Kostein­sparungs­gründe handelt. Sonst hätte dieser Schritt schon vor 15 Jahren erfolgen müssen.

Gemeindevorstand

Unterschätzt, weil weder öffentlich tagend noch in den Medien, wird der Gemeindevorstand:

„Dem Gemeindevorstand (Stadtrat) obliegen alle in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde fallenden Angelegenheiten, soweit durch Gesetz nicht anderes bestimmt wird.“

(§ 36 Abs. 1, Gemeindeordnung).

Gravierende Auswirkungen

U.B.L_Mitsprache_halbiertDurch die Reduzierung von zwei auf einen Sitz  der U.B.L im Gemeindevorstand hat sich  auch deren Mitgestaltungsmöglich-keit um 50% verringert.

Bei der Wahl hat die MehrheitsMacht_angeeignetfraktion um 4,3 % an Stimmen verloren. Trotz dieses Verlustes schaffte sie es durch die Demonstration ihrer Macht ihren Einfluss im Gemeindevorstand zu er-höhen und umging damit den Wählerwillen.

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